Satzung
Satzung desVereins zur Förderung und Erforschung Traditioneller Chinesischer Medizin
in Berlin e.V.

- TCM-Förderverein -

Abschnitt I: Name, Zweck, Gemeinnützigkeit, Wirtschaftsführung

§ 1 - Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr
    (1) Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung und Erforschung Traditioneller Chinesischer Medizin in Berlin e.V. - TCM-Förderverein".

    (2) Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

    (3) Er hat seinen Sitz in Berlin.

    (4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 - Zweck des Vereins
    Der Verein unterstützt die Förderung und (die) Erforschung Traditioneller Chinesischer und Ostasiatischer Medizin in Berlin.
    Der Verein will die Zusammenarbeit mit den Universitäten Klinika, Medizinischen Einrichtungen sowie Institutionen des Gesundheitswesens die sich mit T C M befassen vorbereiten, pflegen und fördern.

    Der Verein hat folgende Ziele:
    (1) Ideelle Unterstützung beim Etablieren stationärer und ambulanter Behandlungsangebote sowie die Einrichtung von Apotheken, über die traditionelle chinesische Heilmittel erhältlich sind , ohne selbst wirtschaftlich tätig zu sei.

    (2) Initiierung und Förderung von anwendungsbezogenen Projekten, insbesondere unter Beteiligung von hochschulmedizinischen Einrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen des Gesundheitswesens.

    (3) Sammlung und Bereitstellung von Finanz- und Sachmitteln zur Förderung der Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Traditioneller Chinesischen Medizin sowie deren anwendungsbezogene Umsetzung

    (4) Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen und Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln (Entwicklung von Curricula)

    (5) Förderung der Bildung insbesondere durch Förderung von hochqualifizierten Studierenden durch finanzielle und organisatorische Unterstützung.

    (6) Publizieren ausgewählter Arbeiten bzw. Projekte

    (7) Information- und Öffentlichkeitsarbeit zur TCM durch geeigneten Persönlichkeits- und Medieneinsatz

    (8) Durchführung von Veranstaltungen, die geeignet sind, Kontakte zwischen dem asiatischen und dem europäischen Kulturkreis, sowie interessierten Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen zu kulturellen und wissenschaftlichen Zwecken zu fördern und zu intensivieren, ohne dadurch privatwirtschaftliche Bestrebungen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern zu unterstützen.


§ 3 - Gemeinnützigkeit
    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 - Wirtschaftsführung
    (1) Für den Verein wird rechtzeitig vor jedem Geschäftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt.

    (2) Ist über den Wirtschaftsplan noch nicht entschieden, so dürfen Verbindlichkeiten eingegangen und Ausgaben geleistet werden, soweit es zur geordneten Fortführung der Aufgaben des Vereins nach dieser Satzung unabweisbar notwendig ist.

    (3) Für das Geschäftsjahr ist mindestens jährlich ein Bericht zur wirtschaftlichen Lage aufzustellen.

    (4) Innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Geschäftsjahres sind der Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen.
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